Ehe, Partnerschaft & Familie

Ehe, Partnerschaft & Familie


Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die eingetragene Lebenspartnerschaft offen. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:
  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?
Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben.

Der Notar kann als unparteiische Berater einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten: Hier ist in erster Linie der Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag  genannt.

Aber auch bei der Beendigung der güterrechtlichen Vereinbarungen durch Scheidung kann der Notar durch Beurkundung einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarungen helfen, rechtssichere Regelungen zwischen den Vertragsparteien wie z.B. zum Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt (Trennungs- nachehelichen Unterhalt), Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich wie auch zur Auseinandersetzung des Hausrats zu treffen. Scheidungsfolgen-vereinbarungen werden in der Regel geschlossen, wenn für die Ehepartner mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die Scheidung der Ehe gewünscht ist, und ein vereinfachtes Scheidungsverfahren ermöglicht werden soll.



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