Erbrecht und Vermögensnachfolge

Erbrecht und Vermögensnachfolge


Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auch in der erbrechtlichen Beratung, der Beratung bei der Vermögensnachfolge und im Bereich der Unternehmensnachfolge. 

Sei es, dass Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen wollen, sei es dass Sie nach einer gerechten und /oder steueroptimalen letztwilligen Nachfolgeregelung suchen. Auch für eine Beratung nach Eintritt eines Erbfalles stehen wir zur Verfügung. 

Unser Spektrum im Fachbereich Erbrecht/Vermögensnachfolge/Unternehmensnachfolge umfasst insbesondere:
  • Steueroptimierte Nachfolgeplanung im unternehmerischen und privaten Bereich 
  • Anschauliche Darstellung der Optimierung durch Ist-/Soll-Steuerbelastungsvergleiche 
  • Erbschaftssteuerliche Unternehmensbewertung
  • Strukturierung von steuerlichen Begünstigungsmöglichkeiten
  • Begleitung bei Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge 
  • Entwurf letztwilliger Verfügungen 
  • Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Erbenkonflikten 
  • Beratung bei Weg- und Zuzügen unter rechtlichen und steuerlichen Aspekten 
  • Beratung bei der Abwicklung von Erbfällen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften 
  • Gerichtliche Vertretung bei Erbprozessen und Erbscheinverfahren 
  • Gerichtliche Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Entwurf von Eheverträgen und Familienverfassungen 




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